Betreuungsgesetz >>>

Steiermark: Die teils prekären Situationen an steirischen Kindergärten und Schulen spitzen sich immer weiter zu. So werden beispielsweise Geburtstagslieder nicht mehr auf Deutsch, sondern auf Bosnisch gesungen, da mehr nicht-deutschsprachige Kinder in den Kindergärten betreut werden…


Und so war es höchste Zeit, das Steiermärkische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz grundlegend zu überarbeiten. Was jedoch nicht darin berücksichtigt wurde: Die Bund-Länder-Vereinbarung über die Elementarpädagogik, die im Dezember letzten Jahres beschlossen wurde!
Dazu gehören Punkte wie in etwa:

  • Einführung eines Kopftuchverbotes für Kinder bis zum Schuleintritt
  • Einführung der Sprachstandfeststellung für Kinder im verpflichtenden Kinderbetreuungsjahr

Die Bund-Länder-Vereinbarung wurde in der Überarbeitung des Steiermärkischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes schlichtweg ignoriert! Anmerkung dazu: Das Gesetz wurde einem Begutachtungsverfahren unterzogen, dessen Frist am 7. Jänner 2019 endete – also genug Zeit, um sich den Bestimmungen der Bund-Länder-Vereinbarung anzunehmen und diese im Gesetz zu verankern!

Aufgrund dieses Versäumnisses forderte die FPÖ Steiermark eine Adaptierung des Steiermärkischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes, was bei der Bildungslandesrätin Lackner (SPÖ) auf taube Ohren stieß. Die Landesrätin wurde von den Freiheitlichen aufgefordert, die oben genannten Missstände zu beseitigen – nichts. Laut Lackner sind viele der geforderten Punkte schlichtweg in der Realität nicht umsetzbar… So weit sind wir schon?! Notwendige Änderungen der Bund-Länder-Vereinbarung würden berücksichtigt werden… Stellt sich nur die Frage wann und ob diese zeitgerecht eingereicht werden! Der freiheitliche Antrag auf Adaptierung des Steiermärkischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes wurde im Zuge der Landtagssitzung am 15. Jänner 2019 von den beiden Regierungsparteien abgelehnt.

Fotoquelle/Quelle: Klubreport #10 – Freiheitlicher Landtagsklub

Schreibe einen Kommentar

*

code