Corona-Familienhärtefond

Auch Familien sind von der Corona-Krise betroffen: Vor allem dann, wenn ein oder beide Elternteile arbeitslos oder in Kurzarbeit geschickt werden und ihren Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten können. Ministerin Aschbacher präsentierte daher für solche Fälle den sogenannten „Corona-Familienhärtefond“.


So können ab Mittwoch, 15. April Elternteile, die bis zum 28. Februar einer Beschäftigung nachgingen und durch die jetzige Krise arbeitslos sind oder in Kurzarbeit geschickt wurden, beim Arbeitsministerium den Corona-Familienhärteausgleichsfond beantragen. Auch Selbstständige, die jetzt mit Einbußen rechnen müssen, können einen Antrag stellen.

Der Familienhärteausgleichsfond kann von Familien mit Kindern beantragt werden, die Familienbeihilfe beziehen. Die Höhe der Unterstützung ist vom vorherigen Einkommen abhängig.

Der bisherigen Familienhärteausgleichsfonds wurde dafür um 30 Millionen Euro für Einmalzahlungen an Betroffene für drei Monate zur Verfügung gestellt. Die Auszahlung erfolgt zu Beginn und muss nicht zurückgezahlt werden.

Nähere Infos siehe https://www.bmafj.gv.at/Services/News/Coronavirus/FAQ-Auswirkungen-auf-Familien.html

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