Familienbonus PLUS >>>

Sie sind das Fundament unserer Gesellschaft: Familien! Einerseits sichern sie die Zukunft unseres Landes, andererseits zahlen sie Steuern. Und genau das soll nun mit Hilfe des Familienbonus Plus honoriert werden


…denn ab 2019 werden Menschen entlastet, die arbeiten und Kinder haben, eine Familie versorgen.

Der Familienbonus Plus ist die bisher größte Entlastungsmaßnahme für Familien! Rund 950.000 Familien, sprich in etwa 1,6 Mio. Kinder, profitieren davon. Der Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag. Durch ihn wird Ihre Steuerlast direkt reduziert, nämlich um bis zu 1.500 Euro pro Kind und Jahr. Ein Beispiel: Bezahlen Sie jährlich 3.000 Euro Steuern und haben zwei Kinder, so zahlen sie zukünftig keine Einkommenssteuer mehr – Sie sind somit zu 100 Prozent von Ihrer Steuerlast befreit!

Den Familienbonus Plus erhalten Sie, so lange für das Kind Familienbeihilfe bezogen wird. Beziehen Sie nach dem 18. Geburtstag Ihres Kindes weiterhin Familienbeihilfe, so reduziert sich der Bonus auf 500 Euro jährlich.

Der Familie, den Kindern Zukunft geben und sichern

Eine wichtige Nachricht vorweg: NIEMAND steigt durch den Familienbonus Plus schlechter aus als zuvor! Und: Sie können zwischen einer monatlichen oder einer jährlichen Steuerentlastung wählen.


Der Familienbonus Plus kann entweder über die Lohnverrechnung durch Ihren Arbeitgeber in Anspruch genommen oder via jährlicher Arbeitnehmerveranlagung (Steuererklärung) geltend gemacht werden.

Ein weiterer Vorteil: Der Familienbonus Plus kann zwischen (Ehe)Partnern aufgeteilt werden. Einerseits besteht die Möglichkeit, dass ein Elternteil den vollen Bonus von bis zu 1.500 Euro pro Kind bezieht. Andererseits kann der Familienbonus Plus zwischen den (Ehe)Partnern zu gleichen Teilen vergeben werden, also jeweils 750 Euro. Bei getrennt lebenden Eltern kann der Familienbonus Plus ebenso in dieser Form – je nach Kinderbetreuungskosten bzw. Unterhaltspflicht – geltend gemacht werden.

Alleinerziehend und geringverdienend

Der Familienbonus Plus entlastet Eltern und es bleibt mehr im Geldbörserl – auch bei Alleinerziehern und -verdienern mit minimalem Einkommen! Denn: Für geringverdienende Steuerzahler entfällt die Steuerlast komplett!


Geringverdienenden Alleinerziehern/-verdienern, die keine oder eine geringe Steuer von max. 250 Euro bezahlen, steht zukünftig ein sogenannter Kindermehrbetrag in Höhe von max. 250 Euro pro Kind und Jahr zu. Da bei Mindestsicherungsempfängern keine Einkommenssteuer anfällt, erhalten sie keinen Familienbonus Plus, da es sonst zu einer doppelten Förderung kommen würde.

Und: Der Familienbonus Plus steht nur Kindern im Inland zu. Für Kinder im EU/EWR-Raum bzw. der Schweiz wird der Bonus indexiert und damit an das Preisniveau des Wohnstaates angepasst. Kindern in Drittstaaten steht kein Familienbonus Plus zu.

Berechnen Sie Ihren individuellen Familienbonus Plus:
https://rechner.cpulohn.at/bmf.gv.at/familienbonusplus/#bruttoNetto_familienbonus

4 Kommentare bei „Familienbonus PLUS >>>“

  1. Die Unterstützung von (Jung)Familien ist dringend notwendig. Danke für den Familienbonus Plus 🙂 Ab wann kann ich diesen geltend machen, Steuererklärung 2019?

    1. Initiative Freiheitliche Frauen sagt: Antworten

      Hallo Susanne! Der Familienbonus Plus kann über die Steuererklärung bzw. Arbeitnehmerveranlagung 2019 mit Auszahlung 2020 in Anspruch genommen werden.

  2. Leider ist schon die Aussage im Artikel „Eine wichtige Nachricht vorweg: NIEMAND steigt durch den Familienbonus Plus schlechter aus als zuvor! “ falsch.
    Das können sich ÖVP und FPÖ noch so schön reden.
    Beispielrechnung:
    Familie mit 1 Kind (4 Jahre), Beide Eltern arbeiten, daher ganztägige Kinderbetreuung.
    Endsteuerstatz bei beidnen 42%

    Steuerentlastung 2018 VOR Famileinbonus:
    Kinderbetreuungskosten von 2300 Euro in der Steuererklärung absetzbar.
    Bei einem Steuersatz von 42% macht dies eine Entlastung von 966 Euro!
    Hinzu kommt der Kinderabsetzbetrag von 58,40 Euro pro Monat, also 12* 58,40 macht 700,80 Euro.
    Zusammen entspricht dies 1666,80 Euro

    Steuerentlastung 2019 MIT Familienbonus:

    KEINE Kinderbetreuungskosten mehr absetzbar
    KEIN Kinderabsetzbetrag
    Familienbonus plus: 1500 Euro

    Unterm Strich eine Mehrbelastung um 166,80 Euro

    Danke ÖVP und FPÖ- Ihr seid Spitze

    1. Initiative Freiheitliche Frauen sagt: Antworten

      Sehr geehrter Herr Stefan! Der Kinderabsetzbetrag bleibt – in Kombination mit der Familienbeihilfe – von der Einführung des Familienbonus Plus unberührt. Der Kinderfreibetrag und der Absetzbetrag für Kinderbetreuung fallen weg, wobei die Absetzung der Kinderbetreuungskosten sich lediglich vermindernd auf die Steuerbemessungsgrundlage auswirkt und die Steuerlast somit nicht 1:1 verringert. Wie erwähnt bleibt sowohl der Kinderabsetzbetrag, die Familienbeihilfe UND zusätzlich erhalten Sie den Familienbonus Plus. Also: Familien, die arbeiten und Kinder groß ziehen, werden ab sofort vermehrt finanziell unterstützt. Sollten Sie weitere Fragen in Bezug auf die Berechnung Ihrer individuellen Unterstützung haben, so wenden Sie sich einfach an das zuständige Finanzamt.

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