Gewalt gegen Frauen >>>

Ein Thema das bewegt, immer und immer wieder… ob in der Familie oder Gesellschaft – der Gewalt gegen Frauen muss ein Riegel vorgeschoben werden!


Und so beschloss die Bundesregierung greifende Maßnahmen zum Gewalt- und Opferschutz – zum Schutz der Frauen! Neben einer neuen, dreistelligen Frauennotrufnummer, die eingerichtet wird, werden auch Übergangswohnungen in den Bundesländern geschaffen, in denen betroffene Frauen (und Kinder!), nach einer gewissen Zeit in Frauenhäusern, einquartiert werden können.

Da späteren Tätern der Wille zur Gewalt oft schon in den Kindesjahren „angeeignet“, sprich Gewalt verharmlost wird, ist es wichtig, den Kindern und Jugendlichen bereits in jungen Jahren klarzumachen, dass Gewalt absolut keine Lösung ist! So legt die Bundesregierung auch ein großes Augenmerk auf die „gewaltfreie Erziehung“ im Zuge des geplanten Ethikunterrichts. Außen- und Integrationsministerin Karin Kneissl stellt weiters finanzielle Mittel für Wertekurse, unter anderem für Zuwanderer aus dem Ausland, zur Verfügung. Den Fakt ist: In den Anfang 2019 getätigten Frauenmorden handelt es sich durchwegs um mutmaßliche Täter mit Migrationshintergrund. Leider herrscht in manchen Kulturkreisen nach wie vor eine klare Wertehaltung – eine Entwertung der Frau in der Gesellschaft.

Auch Innenminister Herbert Kickl handelt: So werden straffällig gewordene Flüchtlinge in Zukunft rascher abgeschoben. Weiters wird das „Wegweiserecht“ im Sicherheitspolizeigesetz verschärft. Bis zum jetzigen Zeitpunkt gab es unterschiedlichste Regelungen, wenn es um eine „Bannmeile“, also die Annäherung vom Täter zum Opfer, ging. Ab sofort beträgt diese Bannmeile fix mindestens 50 Meter. Und: Täter müssen sich zukünftig verpflichtend einer Beratung unterziehen. Kommt es zu einer Vergewaltigung, so werden die Strafen verschärft. Im Wiederholungsfall sind weiters strengere Höchststrafen vorgesehen. Es tut sich was – zum Schutz der Frauen!

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