Arbeitszeitflexibilisierung >>>

– weil Familie bedeutet flexible Planung. Wenn es um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geht, stoßen viele Eltern an ihre Grenzen. Zeit wird zu einem Mangelgut. Das Familienleben ein reines Zeitmanagement.


Was wäre jedoch, wenn es die Möglichkeit gibt, die Arbeitszeit flexibler einzuteilen? Die Möglichkeit, eine 4-Tage-Woche in Anspruch zu nehmen? Und so mehr Zeit für die Familie zu haben – nämlich an ganzen drei Tagen in der Woche! All dies macht die Präzisierung in der Arbeitszeitflexibilisierung der blau-türkisen Regierung jetzt möglich! Kurz gesagt: Der gesetzliche 8-Stunden-Tag und die 40-Stunden-Woche bleibt, jedoch hat der Arbeitnehmer laut Gesetz die Möglichkeit, auf 12 Stunden am Tag aufzustocken, und so seine 40 Wochenstunden an drei bis vier Tagen zu absolvieren – der Rest der Woche ist frei. Frei für die Familie, Hobbys uvm.

Die neue Arbeitszeitflexibilisierung sieht jedoch auch vor, dass Arbeitnehmer für die elfte und zwölfte Stunde ein ausdrückliches Ablehnungsrecht haben. Mehrstunden können jederzeit aus „persönlichem Interesse“ abgelehnt werden, ohne dadurch Nachteile zu haben. Sollte dies dem Unternehmer zu wider sein, so erhält der Arbeitnehmer aufgrund der neuen, gesetzlichen Bestimmungen vor jedem Arbeitsgericht recht. Die Arbeitszeitflexibilisierung sieht vor, dass es, aufgrund des starken Ablehnungsrechts, zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber nicht zu einem Ausgleich oder einer Einigung kommen muss – die Freiwilligkeit ist gesetzlich gesichert! Ein solch starkes Ablehnungsrecht hat es bis dato noch nie gegeben! Denn: Flexibilität, mehr Geld und eine familienfreundliche Planung für jeden Einzelnen ist ein wichtiger Faktor für Lebensqualität!


Zum Thema „Arbeitszeitflexibilisierung“ NAbg. Andrea-Michaela Schartel, Obfrau der IFF Steiermark, am 5. Juli 2018 im Österreichischen Nationalrat >>> siehe Video

Schreibe einen Kommentar

*

code